Viele in Deutschland lebende Steuerpflichtige mit türkischen Wurzeln erhalten derzeit verstärkt Post vom Finanzamt, mit dem Ihnen mitgeteilt wird, dass Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen aus der Türkei erzielen, die in Deutschland nicht versteuert wurden. Gleichzeitig erhalten Sie ein Schreiben vom Finanzamt für Steuerstrafsachen oder in NRW vom Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität, dass gegen Sie ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde. Was ist der Hintergrund?