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Amazon Vine Steuerstrafverfahren - Weitere Erfolge in einzelnen Bundesländern

  • Autorenbild: BORIS KUDER LL.M.
    BORIS KUDER LL.M.
  • vor 2 Tagen
  • 5 Min. Lesezeit

Hier weitere Neuigkeiten aus einzelnen Bundesländern zu den aktuellen Entwicklungen in den Amazon Vine Fällen.


Zu der grundsätzlichen Problematik der Amazon Vine Besteuerung, der deswegen eingeleiteten Steuerstrafverfahren und der möglichen Verteidigungsansätze darf ich auf meine bisherigen Blogbeiträge vom 29.04.2024 (damals war ich der Erste, der diese "Welle" von Steuerstrafverfahren gegen die Teilnehmer des Amazon Vine Programms - leider - vorhergesehen hatte) und vom 16.10.2025 und 15.02. und 19.03.2026 verweisen.


Da ich Amazon Vine Fälle bundesweit vertrete, will ich an dieser Stelle mal ein paar aktuelle Entwicklungen aus den einzelnen Bundesländern schildern. Leider ist die Handhabung der Amazon Vine Fälle in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich, teilweise sogar bei einzelnen Finanzämtern im selben Bundesland.


Daher hier - nach Bundesland aufgeteilt - die jeweiligen Entwicklungen, aber auch schon von mir erzielten Erfolge:


Nordrhein-Westfalen

Hier vertrete ich ja schon etwas länger, da NRW bei der Verfolgung der Amazon Vine Fälle ein bisschen schneller war als andere Bundesländer. Hier werden die Strafverfahren nicht von den einzelnen Finanzämtern geführt, sondern zentral vom sog. Bundesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität, in dem vor einiger Zeit alle Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in NRW eingegliedert wurden.


Hier wurde von mir schon in mehreren Fällen - mit dem Argument "Teilwertabschreibung" -erreicht, dass nur 50 % der von Amazon gemeldeten Werte der Besteuerung zugrunde gelegt werden (also deutliche geringere Steuern und bei von Amazon auch über € 24.500 gemeldeten Werten auch keine Gewerbesteuer).


Auch konnte ich in NRW bereits erreichen, dass die Strafverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO (also ohne Geldauflage, Strafe etc.) eingestellt werden. Das als Erfolg.


THÜRINGEN

Auch in Thüringen - Finanzamt Gera - ist es mir in mehreren dort betreuten Verfahren gelungen, die dortige Steuerfahndung davon zu überzeugen, dass nur 50 % der Amazon Werte der Besteuerung unterworfen werden. Insoweit also auch Erfolg.


Was die Beendigung der Strafverfahren angeht, so wollen die zuständigen Sachbearbeiter der Straf- und Bußgeldsachenstelle zunächst noch die Zahlung der Steuern abwarten, bevor über die Art des Abschlusses des Strafverfahrens entschieden wird.


Sachsen

Auch in Sachsen - Finanzamt Zwickau - ist es mir in dort betreuten Verfahren gelungen, die dortige Finanzverwaltung davon zu überzeugen, dass nur 50 % der Amazon Werte der Besteuerung unterworfen werden.


Brandenburg

Auch in Brandenburg - so Finanzamt Potsdam - konnte ich durchsetzen, dass nur 50 % der Amazon Werte besteuert werden. Beim Finanzamt Cottbus noch anhängige Verfahren sind noch nicht abgeschlossen, ebenso wenig die Strafverfahren. Auch dort wird zunächst das Besteuerungsverfahren abgeschlossen, inklusive natürlich der Zahlung der Steuern, bevor ein Abschluss des Strafverfahrens erfolgt.


Schleswig-Holstein

Schwierig ! Das dort für die Verfahren zuständige Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste wollte ursprünglich nur die Amazon Werte ansetzen und als Betriebsausgabe nur eine Arbeitszimmerpauschale (das sind so € 1.250) anerkennen. Mittlerweile ist man bereit, einen größeren Abschlag vorzunehmen, will aber (noch) nicht den von mir beantragten 50 % Abschlag gewähren, sondern nur 15 %. Ich bleibe da aber dran.


RHEINLAND PFALZ

Die Handhabung der Amazon Fälle in Rheinland Pfalz ist höchst unterschiedlich und variiert von Finanzamt zu Finanzamt. Während einige Finanzämter - so z.B. Finanzamt Ludwigshafen oder Finanzamt Kusel-Landstuhl - keine Strafverfahren einleiten, sondern nur zur Abgabe von Steuererklärungen auffordern (obwohl sie ja das Kontrollmaterial haben müssten), leitet z.B. das Finanzamt Koblenz sofort Strafverfahren ein.


Die von mir in Rheinland Pfalz betreuten Fälle sind noch nicht abgeschlossen. Rheinland Pfalz war relativ spät dran, die Amazon Fälle aufzugreifen. Warten wir ab, wie es sich hier entwickeln wird.


HESSEN

Sehr problematisch ! Vor allem für einige Vine Tester, die bereits während des laufenden Ermittlungsverfahrens von ihrem Veranlagungsfinanzamt mit Steuerforderungen konfrontiert werden.


So werden z.B. von den Finanzämtern Fulda und Hofheim am Taunus bereits früh zu Beginn des Ermittlungsverfahrens bereits Steuerbescheide - natürlich mit den von Amazon gemeldeten Werten - in die Welt gesetzt. Zahlungsfrist für die Steuern - wie üblich - 1 Monat.


Ich betreue hier Verfahren, bei denen z.B. beide Eheleute Teilnehmer des Programms waren und jeder teilweise (so laut Meldung Amazon) Produkte im Wert von ca. € 40.000 bezogen hat - pro Jahr ! Das über die Jahre 2018 bis 2022 führt dann schon zu sechsstelligen (!!!) Steuerforderungen - zahlbar innerhalb eines Monats !


Darüber hinaus besteht in Hessen die Besonderheit, dass bei den dortigen Finanzbehörden wohl die Auffassung besteht, dass der Amazon Bezug wohl auch umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig sei (wird in anderen Bundesländern anders gesehen, von mir auch), so dass auf die Amazon Werte dann auch noch Umsatzsteuer erhoben werden soll (immerhin weitere 19 %).


Das führt dann schon in den obigen Beispielen zu sechsstelligen Steuerforderungen. In bisher allen von mir - dann zusätzlich - betreuten Einspruchsverfahren gegen diese Steuerbescheide gleich zu Anfang des Ermittlungsverfahrens ist es mir bisher gelungen, die sog. Aussetzung der Vollziehung gewährt zu bekommen, d.h. die Steuern sind erst einmal ausgesetzt bis zum Abschluss des Einspruchsverfahrens.


Anhängige Strafverfahren beim Finanzamt Wiesbaden oder Finanzamt Darmstadt sind daher noch nicht abgeschlossen, da noch keine Einigung im Besteuerungsverfahren über die zu besteuernden Werte erzielt werden konnte.


Finanzamt Wetzlar will meinem 50 % Vorschlag mittlerweile insoweit folgen, als dass 50 % Abschlag auf die "Hardware-Produkte" vorgenommen werden sollen, aber auf die sog. "Verbrauchsprodukte" nur 20 % Abschlag gewähren.


Schaun wir mal, wie es hier weitergeht.


Fazit derzeitiger Stand

Die Handhabung ist in den einzelnen Bundesländern, teilweise auch dort bei den einzelnen Finanzämtern, äußerst unterschiedlich. Eine generelle Aussage, wie sich das in den einzelnen Fällen dann entwicklen wird, ist daher schwer zu treffen.


"Und wie ist das mit der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, § 85 AO ?"

Ja, wie ist das denn so mit dem verfassungsrechtlich gesicherten (Art 3 Abs. 1 GG) und auch in der AO verankerten (§ 85 AO) Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, wonach „die Finanzbehörden die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben haben“ ?


Das frage ich mich bei der unterschiedlichen Handhabung in den einzelnen Bundesländern auch. Es ist ja immer der gleiche Sachverhalt (Amazon Vine Tester) und immer die gleichen Steuergesetze als Bundesrecht, die zu einer Besteuerung führen.


Es ist daher (auch für mich) schwer nachvollziehbar, weshalb z.B. Vine Tester in Hessen oder Schleswig-Holstein "höhere Werte" versteuern sollen, als Vine Tester in NRW. Und es ist für mich auch immer schwieriger, dieses Mandanten aus unterschiedlichen Bundesländern zu vermitteln.


Ich habe mittlerweile etliche schriftliche Nachweise von Finanzbehörden aus den von mir schon abgeschlossenen Fällen, mit denen schriftlich dokumentiert ist, dass diese meiner Auffassung einer Besteuerung von nur 50 % folgen.


Da ich weiß, dass bei Sachbearbeitern der Finanzbehörden häufig eine "Grundeinstellung" vorliegt, "na ja, der Anwalt kann viel schreiben" (nach dem Motto "Papier ist geduldig") füge ich den von mir betreuten Fällen - natürlich in anonymisierter Form - diese Nachweise (immerhin meine Erfolge) als Argumentationsstütze bei, nach dem Motto: "Seht her, die anderen Finanzbehörden haben es ja auch so gemacht".


Vielleicht gelingt es hierdurch ja, eine Gleichmäßigkeit der Besteuerung der Amazon Vine Fälle bundesweit herzustellen.

Amazon Vine Strafverfahren - Better call Boris Kuder
Amazon Vine Strafverfahren - Better call Boris Kuder



 
 
 

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