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Amazon Vine Steuerstrafverfahren - Bundesweite Vertretung

  • Autorenbild: BORIS KUDER LL.M.
    BORIS KUDER LL.M.
  • 4. Mai
  • 4 Min. Lesezeit

Aufgrund der vielen Nachfragen von Amazon Vine Tester aus verschiedenen Bundesländern, ob ich auch bundesweit Amazon Vine Tester wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung vertrete, hier für alle Interessenten ein klares: JA.


Im Gegensatz zu vielen anderen Steuerstrafverfahren, bei denen häufig ein mehrfacher persönlicher Dialog vor Ort bei den Finanzbehörden erforderlich ist (was natürlich den Zeitaufwand des Anwalts und damit den Kostenaufwand des Mandanten erhöht), können Amazon Vine Strafverfahren nach meinen bisherigen Erfahrungen "vom Schreibtisch aus" bearbeitet werden. Die Kommunikation mit meinen bundesweiten Mandanten erfolgt hier ausschließlich telefonisch oder per E-Mail.


"Aufgrund der vielen von mir bundesweit betreuten Amazon Vine Steuerstrafverfahren hat mir ein Mandant vor kurzem den Spitznamen "Mister Amazon Vine" gegeben."

Könnte sogar zutreffen.


Auf die grundsätzliche steuerliche und strafrechtliche Behandlung sowie mögliche Verteidigungsansätze und bereits erzielte Erfolge hatte ich bereits in meinen Blog-Beiträgen vom 29.04.2024 (damals war ich der Erste, der die Welle von Steuerstrafverfahren auf die Amazon Vine Tester habe zukommen sehen), 16.10.2025, 15.02.2026 und 15.03.2026 dargestellt.


Heute möchte ich daher mehr auf die unterschiedlichen Handhabungen in den einzelnen Bundesländern eingehen:


Steuerliche Ermittlungen werden teilweise von Betriebsprüfern vorgenommen


Obwohl die steuerlichen Feststellungen im Regelfall durch die Steuerfahndungsstellen erfolgen (für den Abschluss des Strafverfahrens ist die sog. Buß- und Strafsachenstelle bzw. Straf- und Bußgeldsachenstelle zuständig - es gibt somit immer zwei Ansprechpartner) gehen einzelne Finanzämter dazu über, eine steuerliche Betriebsprüfung anzuordnen, in deren Rahmen dann ein Betriebsprüfer die steuerlichen Feststellungen prüfen soll.


Einige Amazon Vine Tester, die eigentlich nicht selbständig sind und kein Unternehmen haben, erhalten daher eine sog. Prüfungsanordnung über eine Prüfung Ihres "Gewerbes".


Bei einigen Betriebsprüfern besteht dabei teilweise überhaupt keine Kenntnis über das Amazon Vine Programm als solches. Dieses - und die steuerliche Handhabung - muss Ihnen noch erläutert werden.


Steuerliche Würdigung ist derzeit abschließend bundeseinheitlich noch nicht abgestimmt


Dieses "Zitat" aus einer Ermittlungsakte des Finanzamtes Gera ist absolut zutreffend. Es gibt - wie die nachfolgenden Beispiele zeigen - derzeit noch keine bundeseinheitliche steuerliche Handhabung.


Insofern werden die Amazon Vine Fälle von verschiedenen Finanzämtern in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich behandelt.


Die Amazon Vine Fälle sind offensichtlich "Neuland" für die steuerlichen Ermittlungsbehörden. Die Finanzbeamten orientieren sich bei der steuerlichen Bewertung immer an den steuerlichen Hinweisen des Landesamtes für Steuern Niedersachsen.


Immer wieder finden sich in den Ermittlungsakten interne Kommunikation der Finanzbeamten wie "wissen Sie zufällig, ob bei uns in der BuStra schon mal jemand mit dem Prüffeld Amazon Vine betraut war?"


Das hat natürlich durchaus den Vorteil, dass man auf das Ergebnis einwirken kann, aber auch den Nachteil, dass sich viele ausschließlich an die steuerliche Würdigung des Landesamtes für Steuern Niedersachsen halten und man jede Menge "Überzeugungsarbeit" leisten muss, um für die Mandanten ein deutlich besseres Ergebnis zu erzielen.


Hier jetzt mal einige Handhabungen aus Bundesländern:


NRW:


Hier ist mir mittlerweile gelungen Fälle - sowohl bei der Steuerfahndung des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität als auch bei den Betriebsprüfern - mit nur einem 50 % Ansatz der von Amazon gemeldeten Werte abzuschließen.


Ebenso ist es mir gelungen, Strafverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO, also ohne Strafe und ohne Geldauflage abzuschließen, indem ich - erfolgreich - den Vorsatz zu einer Steuerhinterziehung bestreiten konnte.


Hessen:


In Hessen erlassen einige Finanzämter, z.B. Finanzamt Fulda, bereits schon während des noch laufenden Ermittlungsverfahrens und der Ankündigung im Rahmen des Strafverfahrens sich zu der steuerlichen Würdigung eingehend einzulassen, bereits Steuerbescheide.


Dieses liegt daran, dass in Hessen - im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern - für die steuerliche Bewertung nicht die Steuerfahndung oder Betriebsprüfung zuständig ist, sondern das sogenannte Veranlagungsfinanzamt, also das Finanzamt, das regelmäßig die Steuerbescheide erlässt. Die sogenannten Buß- und Strafsachenstelen sind nur für den Abschluss des Strafverfahrens zuständig und übermitteln die Amazon Werte nur an das reguläre Finanzamt.


Dieses "erschwert" in vielen Fällen einen einvernehmlichen Abschluss über die steuerliche Würdigung und den Abschluss des Strafverfahrens.


Hier wird in einem Verfahren - parallel zu dem Strafverfahren - bereits in einem Einspruchsverfahren gegen entsprechende Steuerbescheide um Steuerforderungen von über € 100.000,00 "gekämpft (Ehepaar, beide waren über mehrere Jahre Teilnehmer, Amazon hatte für Beide jeweils Summen von je € 30.000 bis € 50.000 gemeldet).


Erstaunlich / verwunderlich / nicht nachvollziehbar auch , dass das Finanzamt sogar Umsatzsteuerbescheide erlassen hat, obwohl die reine Teilnahme am Amazon Vine Programm auch nach überwiegender Auffassung der Finanzverwaltung nicht umsatzsteuerbar sein soll, da Ort der sonstigen Leistung (Rezensionen) Luxemburg und daher in Deutschland nicht steuerpflichtig.


Thüringen:


In Thüringen wollen die Finanzämter, so z.B. Finanzamt Gera, nur pauschal € 500,00 für betrieblich veranlasste Aufwendungen von den Amazon Werten abziehen. Was bei überwiegend fünfstelligen Jahreswerten natürlich zu keiner keine deutlichen Reduzierung der Versteuerung führt.


Brandenburg:


In Brandenburg kommt es sogar vor, dass das Finanzamt, z.B. Finanzamt Potsdam, gleich mit der versandten Mitteilung über die Einleitung des Strafverfahrens einen sogenannten "Vorläufigen Berichtsentwurf über die steuerlichen Feststellungen" übersendet, in dem die von Amazon gemeldeten Werte als zu versteuernder Gewinn ausgewiesen werden, also überhaupt keine Abschläge / Betriebsausgaben berücksichtigt werden.


Auch das Finanzamt Cottbus sieht als Betriebseinnahme den gemeinen Wert des getesteten Produktes zum Zeitpunkt der Bewertung an, wobei auch Cottbus hier auf die von Amazon gemeldeten Werte abstellt.


Schleswig-Holstein:


Hier werden die Verfahren vom Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste in Kiel geführt.


Einige Steuerfahnder (auch bundesweit) fragen im Zusammenhang mit dem Amazon Vine Programm gezielt auch nach "Weiterverkäufen", z.B. über Ebay oder Kleinanzeigen.


Das Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste stellt teilweise schon im Ermittlungsverfahren wegen Amazon Vine konkrete Datenanfragen an Ebay und Kleinanzeigen. Hier finden sich dann in der Ermittlungsakte dann auch Auflistungen über Verkäufe über Ebay und Kleinanzeigen.


Fazit:


Man sieht also, dass die Amzon Vine Problematik noch "stark im Fluss" ist und die Bewertung und der Ablauf der Verfahren in den einzelnen Bundesländern höchst unterschiedlich ist.


Ich bemühe mich derzeit intensiv, mit den von mir in NRW bereits erzielten Erfolge - ich habe ja bereits die schriftlichen Nachweise des Landesamtes zur Bekämfung der Finanzkriminalität NRW über 50 % Abschläge auf die Amazon Werte und Einstellungen der Strafverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO - mit diesen (natürlich anonymisierten) Nachweisen auch in den anderen Bundesländern eine "einheitliche Linie" hinzubekommen, in dem Bewusstsein, dass entsprechende Nachweise des Landesamtes zur Bekämfung der Finanzkriminalität NRW über solche Verfahrensabschlüsse auf Finanzbeamte "mehr Eindruck machen" als die steuerlichen Ausführungen eines Anwalts.





 
 
 

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